Allgemeine Fragen Versorgungsleistungen

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Versorgungsleistungen der Kasse beim Arbeitnehmer?


Nach § 229 SGB V besteht für gesetzlichkrankenversicherte Leistungsempfänger grundsätzlich für alle  Versorgungsleistungen der betrieblichen Altersversorgung eine Beitragspflicht zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sowie zur Pflegeversicherung, sofern die Freigrenze nach § 226 Absatz 2 SGB V überschritten wird.

Bei Kapitalleistungen gilt 1/120-tel der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, längstens jedoch für 120 Monate ab Rentenbeginn.

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